Datenschutzhinweise gemäss
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Mit den nachfolgenden Informationen der Colin&Cie. (nachstehend „Vermögensverwalter“ genannt) soll ein Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermögensverwalter und der damit verbundenen Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise sie genutzt werden, richtet sich jeweils nach den beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen.
1. Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung und Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz:
Verantwortliche Stelle ist:
Colin&Cie. Luxembourg S.A.16, Rue Gabriel Lippmann
5365 Munsbach
T: +352 272 135 205
E: info@colin-cie.com
Datenschutzbeauftragter ist:
Herr Christian Cimini16, Rue Gabriel Lippmann
5365 Munsbach
T: +352 272 135 217
E: christian.cimini@colin-cie.com
2. Datenquellen und –nutzung im Rahmen der Geschäftsbeziehung
Der Vermögensverwalter verarbeitet Daten, die er im Rahmen der Geschäftsbeziehung von seinen Kunden erhält. Dabei handelt es sich unter anderem um personenbezogene Daten, d.h. Daten, die den Kunden direkt identifizieren (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer usw.) oder Daten, die im Zusammenhang mit anderen Informationen zu einer solchen Identifizierung führen (z. B. Kontonummer). Neben Daten, die der Vermögensverwalter direkt von seinen Kunden erhält, bezieht und verarbeitet er auch Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Internet, Social Media, Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse usw.) oder von anderen Unternehmen innerhalb der Colin&Cie. Gruppe bzw. berechtigten Dritten.
Relevante personenbezogene Daten in der Geschäftsanbahnungsphase, bei der Kundeneröffnung, im Zuge einer Bevollmächtigung (Informations-, allg. Vollmacht, etc.) können sein: Name, Adresse / andere Kontaktdaten (Telefon, E-MaiAdresse), Geburtsdatum/-ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschäftsfähigkeit, Berufsgruppenschlüssel / unselbständig / selbständig, Wohnstatus (Miete / Eigentum), Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten), Authentifikationsdaten (z.B. Unterschriftsprobe), Steuer-ID, FATCA-Status.
Bei Abschluss und Nutzung von Dienstleistungen können zusätzlich zu den vorgenannten Daten weitere personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Diese umfassen im Wesentlichen:
Angaben zu Kenntnissen und / oder Erfahrungen mit Wertpapieren (MiFID-Status), Anlageverhalten/Anlagestrategie/Risikobereitschaft, Beruf, finanzielle Situation (Vermögen, Verbindlichkeiten, Einkünfte aus un-/selbständiger Arbeit / Gewerbebetrieb, Ausgaben), absehbare Änderungen in den Vermögensverhältnissen (z.B. Renteneintritt), konkrete Ziele / wesentliche Anliegen in der Zukunft (z. B. geplante Anschaffungen, Ablösung von Verbindlichkeiten), Auftragsdaten (z. B. Zahlungsaufträge), Daten aus der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehrsdaten), Dokumentationsdaten (z.B. Geeignetheitserklärungen) sowie andere, mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.
3. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlage
a. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs.1 b DSGVO) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Verträge mit Kunden der Colin&Cie. oder zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen, die auf Anfrage des Kunden hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den in Anspruch genommen Dienstleistungen (siehe unter Punkt 2) und können unter anderem Bedarfsanalysen, Vermögensverwaltung und -betreuung, sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen. Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnommen werden.
b. Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO)Personenbezogene Daten werden, falls erforderlich, über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermögensverwalters oder eines Dritten verarbeitet. Beispiele:
- Verhinderung von Straftaten
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs des Vermögensverwalters
- Risikosteuerung des Vermögensverwalters
- Prüfung und Optimierung von Verfahren
- Massnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen
- Bedarfsanalyse und zu direkter Kundenansprache
- Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit der Nutzung der Daten nicht widersprochen wurde
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
c. Aufgrund von Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 a DSGVO)
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Weitergabe von Daten im Verbund / Gesellschaft) erteilt wurde, ist die Rechtmässigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Es gilt zu beachten, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Eine Statusübersicht der erteilten Einwilligungen kann jederzeit angefordert werden.
d. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs.1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs.1 e DSGVO)
Der Vermögensverwalter unterliegt diversen rechtlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Anforderungen (z.B. Geldwäschegesetz, Steuergesetze, etc,), sowie aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. der CSSF in Luxembourg, der Schweizer Aufsicht für Vermögensverwalter). Zur Verarbeitung gehören unter anderem Daten wie z.B. die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten, sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken des Vermögensverwalters.
4. Datenzugriff und -empfänger
Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten nur diejenigen Stellen, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen (Need-to-know-Prinzip). Zum selben Zweck verarbeiten vom Vermögensverwalter beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen Daten von Ihnen.
Im Hinblick auf die Datenweitergabe an externe Empfänger, ist zunächst zu beachten, dass der Vermögensverwalter zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen er Kenntnis erlangt (Verschwiegenheitspflicht gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Personenbezogene Daten dürfen somit nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat, der Vermögensverwalter zur Erteilung einer Auskunft befugt ist und / oder beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein:
– Öffentliche Stellen und Institutionen (z.B Aufsichts- und Finanzbehörden,) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.
– Finanzdienstleistungsinstitute, vergleichbare Einrichtungen und Auftragsverarbeiter, an die zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten übermittelt werden. Im Einzelnen: Unterstützung / Wartung von EDV-/IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, Compliance- Services, Controlling, Datenscreening für Anti-Geldwäsche-Zwecke, Datenvernichtung, Kundenverwaltung, Marketing, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Webseitenmanagement, Webhosting, Mailingplattformen, Wertpapierdienstleistung, Fondsverwaltung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung, Zahlungsverkehr.
Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt worden ist bzw. für die der Vermögensverwalter vom Bankgeheimnis gemäss Vereinbarung oder Einwilligung befreit worden ist.
5. Übermittlung von Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Eine Datenübermittlung in Länder ausserhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung von Kundenaufträgen (z. B. Zahlungs- und Wertpapieraufträge) erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten), eine Einwilligung erteilt wurde oder im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung. Werden Dienstleister im Drittstaat eingesetzt, sind diese zusätzlich zu schriftlichen Weisungen durch die Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission) zur Einhaltung des Datenschutzniveaus in Europa verpflichtet.6. Dauer der Datenaufbewahrung
Der Vermögensverwalter verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei einer Geschäftsbeziehung um ein Dauerschuldverhältnis handelt, welches auf mehrere Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmässig gelöscht, es sei denn, ihre – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:
- Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z.B. das Geldwäschegesetz, Wertpapiergesetze). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zehn Jahre.
- Erfüllung von speziellen Vorschriften, die den Vermögensverwalter zur Aufbewahrung von Daten für eine unbestimmte Zeitperiode verpflichten, beispielsweise bei zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten.
7. Datenschutzrechte des Kunden
Unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung bestehen für den betroffenen die folgenden Rechte:
- Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO
- das Recht auf Herausgabe der personenbezogenen Daten nach Artikel 21 DSGVO
Darüber hinaus besteht (soweit für Sie zutreffend) ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).
8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Vermögensverwalter gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten wird der Vermögensverwalter in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen.
Insbesondere ist der Vermögensverwalter nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, vor der Begründung der Geschäftsbeziehung den Kunden beispielsweise anhand eines Personalausweises zu identifizieren und dabei dessen Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift zu erheben und festzuhalten. Damit der Vermögensverwalter dieser gesetzlichen Vorschrift nachkommen kann, ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden, darf der Vermögensverwalter die gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.
9. Automatisierte Entscheidungsfindung
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt der Vermögensverwalter grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäss Artikel 22 DSGVO. Sollten diese Verfahren in Einzelfällen eingesetzt werden, wird der Vermögensverwalter hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
10. Automatisierte Verarbeitung (insbesondere„Profiling“)
Der Vermögensverwalter verarbeitet personenbezogene Daten teilweise halbautomatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Profiling wird beispielsweise in folgenden Fällen eingesetzt:
- Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist der Vermögensverwalter zur Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen (u.a. Zahlungsverkehr) vorgenommen. Diese Massnahmen dienen zugleich auch dem Kundenschutz.
- Um Sie zielgerichtet über Dienstleistungen, Anlässe und Marktentwicklungen zu informieren und beraten zu können, setzen wir Auswertungsinstrumente ein. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation (zum Beispiel über Zusendung eines Newsletters oder Einladungen zu Veranstaltungen) und Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung.
- Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Abs. 4 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. - Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken
In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
11. Aktuelle Datenschutzerklärung und Kontakt
Diese Datenschutzerklärung kann jederzeit unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften angepasst werden. Die jeweils gültige Version ist unter www.colin-cie.com/de/datenschutzerklaerung einsehbar.
Bei Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten stehen dem Kunden sein persönlicher Berater, sowie der Datenschutzbeauftragte des Vermögensverwalters als Ansprechpartner zur Verfügung.